Kirchengemeinderat
Der Kirchengemeinderat ist die Vertretung der Kirchengemeinde. Zusammen mit dem Pfarrer als Leiter der Kirchengemeinde trägt er die Verantwortung für das Gemeindeleben und sorgt dafür, dass die Gemeinde ihre Aufgabe als Trägerin der Seelsorge wahrnehmen kann. Er fasst die dafür notwendigen Beschlüsse und ist für deren Umsetzung verantwortlich. Dabei soll er Anregungen, Wünsche und Beschwerden aus der Gemeinde berücksichtigen.
Der Kirchengemeinderat
- fördert die Entfaltung der vielfältigen Begabungen und Berufungen in der Kirchengemeinde
- unterstützt die Arbeit der verschieden Gruppen und Gemeinschaften in der Kirchengemeinde
- verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde und wählt den Kirchenpfleger
- vertritt die Kirchengemeinde gerichtlich und außergerichtlich.
Die Amtszeit des Kirchengemeinderats beträgt fünf Jahre.
(Quelle: Ordnung für die Kirchengemeinden und ortskirchlichen Stiftungen der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Neufassung vom 1. Juli 2005)
Die Kirchengemeinde St. Bernhard Heubach hat als Gemeinde mit knapp unter 4.000 Katholiken einen Kirchengemeinderat, der aus dem Pfarrer und 14 gewählten Mitgliedern besteht. Diese sind:
- Pfarrer Hans Peter Bischoff, 1.Vorsitzender
- Gerhard Kuhn, 2.Vorsitzender
- Marie Jeanne Vogel, stellvertretende 2.Vorsitzende
- Steffen Braun
- Markus Bretzler
- Dominik Frey
- Claudia Hegele
- David Kühnert
- Edeltraud Mezger
- Gabriele Riester
- Ulrich Seeland
- Cordula Seemüller
- Gertrud Thorwarth
- Armin Trautwein
- Monika Winter
In der Regel findet im Monat eine Kirchengemeinderatssitzung statt.
Der Kirchengemeinderat arbeitet außerdem in mehreren Ausschüssen zusammen.
Einladung zur öffentlichen Sitzung des Kirchengemeinderates
Termin: Mittwoch, 19. Okt. 2011, 20.00 Uhr
Ort: Kath. Gemeindehaus, Karlstraße 11
Tagesordnung:
1. Begrüßung / Geistlicher Impuls
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit / Genehmigung der TO
3. Verabschiedung Protokoll vom 21.09.2011
4. Schwerpunktthema Sozialstation und Nachbarschaftshilfe
5. Aus den Ausschüssen
6. Verschiedenes
Ein nichtöffentlicher Teil kann sich bei Bedarf anschließen.
Nähere Infos zu den Ausschüssen des KGR
